Kurzfassung: Die meisten Kollagen-Marken in Deutschland werben mit Versprechen, für die es keine rechtssichere Grundlage gibt. Wir zeigen, was Gerichte und Stiftung Warentest dazu sagen, welche Studien hinter unseren Rohstoffen wirklich stehen – und wo die Grenze zwischen bewiesen und beworben verläuft. Ehrlich, mit Quellen, ohne Heilsversprechen.
Die unbequeme Wahrheit zuerst: Stiftung Warentest hat recht
Fangen wir da an, wo es wehtut. Stiftung Warentest hat Kollagenpulver getestet und ein vernichtendes Urteil gefällt: "Schönheit lässt sich leider nicht trinken." Eine Meta-Analyse aus 2025 zeigt, dass positive Effekte fast ausschließlich in Studien auftauchen, die von der Kollagen-Industrie selbst finanziert wurden oder methodisch schwach sind. Bei unabhängigen, hochwertigen Studien verschwindet der Effekt.
Die EFSA (die europäische Lebensmittelbehörde) hat bislang jeden eingereichten Health Claim für Kollagen abgelehnt. Kein "verbessert die Hautelastizität", kein "reduziert Falten" darf offiziell zugelassen beworben werden.
Wer das anders erzählt, lügt – oder kennt die Studienlage nicht. Wir tun keins von beidem.
Genau deshalb ist die richtige Frage nicht "wirkt Kollagen", sondern: Welche konkreten Rohstoffe haben welche konkreten Studien – und was genau wurde darin gemessen? Das ist ein großer Unterschied zu pauschalen Marketingversprechen, und es ist der Maßstab, an dem wir uns messen lassen.
Warum das kein Nischenthema ist – Gerichte räumen gerade auf
2026 ist ein Jahr, in dem die Kollagen-Branche juristisch aufgeräumt wird.
LG Berlin, Urteil vom 30.09.2022, Az. 15 O 70/22 (rechtskräftig): Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen die Primal State Performance GmbH geklagt – wegen deren Produkt "Glow25 Collagen Pulver". Untersagt wurden Aussagen wie "Straffere und leuchtendere Haut", "Vollere und glänzendere Haare", "Festere und glattere Nägel" und "Gesunde Knochen und Gelenke". Das Gericht stufte das als unzulässige gesundheitsbezogene Werbung ein – nicht zugelassen, nicht belegt.
BGH, Urteil vom 09.10.2025, Az. I ZR 135/24: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es keine rechtliche Ausweichkategorie "Beauty Claim" gibt. Sobald ein durchschnittlicher Verbraucher eine Aussage als gesundheitsbezogen versteht – auch wenn sie kosmetisch verpackt ist ("gesunde Haut", "normaler Kollagen-Stoffwechsel") – greift die Health-Claims-Verordnung. Eine Kollagen-Ampullen-Marke musste daraufhin ihre Werbung mit Formulierungen wie "signifikante Verbesserungen" (gestützt auf eine eigene, nicht unabhängig geprüfte Studie) unterlassen.
Zwei Urteile, ein Muster: Marken versprechen etwas, das sie nicht belegen können, und werden dafür gerichtlich zurückgepfiffen. Das ist kein Kavaliersdelikt – das ist der Normalzustand in einem Markt, der jahrelang mit vagen Versprechen statt mit Daten verkauft hat.
Was wir stattdessen tun: Rohstoff-Studie ≠ Produktversprechen
Wir verkaufen Produkte mit VERISOL®, FORTIGEL® und TENDOFORTE® – patentierten, spezifischen Kollagen-Peptiden von GELITA. Das ist kein generisches Kollagenpulver aus irgendeiner Fabrik. Der Unterschied ist entscheidend, denn Kollagen ist nicht gleich Kollagen: Molekülgröße, Herstellungsverfahren und Peptid-Zusammensetzung bestimmen, ob und wie ein Rohstoff im Körper überhaupt ankommt.
Zu diesen drei Rohstoffen gibt es placebokontrollierte klinische Studien, unter anderem:
- Proksch et al., 2014 (Skin Pharmacology and Physiology) – Untersuchung zu VERISOL® und Hautelastizität bei Frauen.
- Hexsel et al., 2017 (Journal of Cosmetic Dermatology) – weitere klinische Untersuchung zu spezifischen Kollagenpeptiden.
Was wir damit nicht sagen: dass unser fertiges Produkt in einer eigenen klinischen Studie an JUNGSAIN-Kunden getestet wurde. Das wäre gelogen, und genau diese Verwechslung – Rohstoffstudie wird zu pauschalem Produktversprechen umgedeutet – ist der Trick, der Wettbewerbern wie oben zitiert gerichtlich untersagt wurde.
Was wir sagen: Wir setzen bewusst auf Rohstoffe, zu denen unabhängig referenzierbare, in Fachjournalen veröffentlichte Studien existieren – statt auf günstigeres, undokumentiertes Kollagen ohne jede Studienlage zu setzen, wie es ein großer Teil des Marktes tut. Das ist der Unterschied zwischen "wir haben uns für den bestuntersuchten verfügbaren Rohstoff entschieden" und "unser Pulver heilt deine Gelenke". Ersteres ist ehrlich und überprüfbar. Zweiteres ist genau das, was gerade reihenweise vor Gericht landet.
Individuelle Ergebnisse können abweichen. Kollagenpräparate sind Nahrungsergänzungsmittel, keine Arzneimittel, und ersetzen keine ausgewogene Ernährung oder ärztliche Behandlung.
Häufige Fragen zu Kollagen-Studien
Wirkt Kollagenpulver wirklich?
Die Studienlage ist gemischt und stark abhängig vom konkreten Rohstoff. Für generisches, nicht näher spezifiziertes Kollagenpulver gibt es laut Stiftung Warentest und aktueller Meta-Analyse keinen verlässlichen, unabhängig bestätigten Effekt. Für spezifische, patentierte Peptide wie VERISOL® existieren einzelne placebokontrollierte Studien mit positiven Ergebnissen zur Hautelastizität – das ist etwas anderes als ein pauschales "Kollagen wirkt".
Welche Kollagen-Marke hat echte Studien?
Fragen Sie nicht die Marke, fragen Sie nach dem Rohstoff. Marken, die generisches, undeklariertes Kollagenhydrolysat verwenden, haben in der Regel keine eigene Studienlage. Marken, die patentierte, in Fachjournalen untersuchte Rohstoffe wie VERISOL®, FORTIGEL® oder TENDOFORTE® einsetzen, können konkrete Studien nennen – und sollten das auch tun, statt es hinter Marketingsprache zu verstecken.
Ist Kollagen Abzocke?
Pauschal nein, aber ein großer Teil der Branche verkauft mit Versprechen, die weder von der EFSA zugelassen noch gerichtlich haltbar sind – siehe die Urteile gegen Glow25 (LG Berlin) und weitere Marken (BGH 2025). Der Unterschied zwischen seriösem Anbieter und Abzocke liegt nicht im Produkt Kollagen an sich, sondern darin, ob eine Marke ehrlich sagt, was belegt ist und was nicht.
Was ist der Unterschied zwischen VERISOL®, FORTIGEL® und TENDOFORTE®?
Alle drei sind patentierte Kollagen-Peptid-Komplexe von GELITA, aber für unterschiedliche Anwendungsbereiche klinisch untersucht: VERISOL® primär im Kontext Haut, FORTIGEL® im Kontext Gelenke/Knorpel, TENDOFORTE® im Kontext Sehnen und Bänder. Es handelt sich um unterschiedliche Molekülzusammensetzungen, keine austauschbaren Marketingnamen für dasselbe Pulver.
Warum wir das überhaupt aufschreiben
Wir könnten es uns einfacher machen und mit großen Versprechen werben – die meisten tun das, bis eine Verbraucherzentrale oder ein Gericht eingreift. Machen wir nicht. Nicht aus falscher Bescheidenheit, sondern weil wir glauben, dass der Markt reif für einen Anbieter ist, der laut für sein Produkt kämpft, ohne bei den Fakten zu schummeln. Wer nachrechnen will: alle genannten Urteile und Studien sind öffentlich einsehbar. Wir haben nichts zu verstecken – das ist unser Wettbewerbsvorteil, nicht unsere Schwäche.
Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine medizinische Beratung. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
